Kurzprofil
|
|
Die GEMA ist die wirtschaftlich bedeutendste und bekannteste Verwertungsgesellschaft in Deutschland. Der Tätigkeitsbereich der GEMA ergibt sich aus ihrem Namen, Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, aus ihrer Satzung: Zweck des Vereins ist der Schutz des Urhebers und die Wahrnehmung seiner Rechte im Rahmen dieser Satzung und aus den Berechtigungsverträgen, die die GEMA mit Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern abschliesst.
|
Stichwörter, Firmentätigkeit
|
|
Vervielfältigungsrechte, Komponist, Verwertungsgesellschaft, Musikverleger, Urheber, Musik, Musikverein, Textdichter, Berechtigungsvertr
|